E.ON Bayern – the story continues (Episode II)

Vor einigen Tagen hatte ich mal wieder Post von der E.ON Bayern GmbH im Briefkasten. Gespannt und mit vor Aufregung zitternden Fingern nahm ich den Brief an mich, dabei gingen mir Fragen durch den Kopf wie: „Wow, die haben hunderttausende Kunden und genau mich schreiben die an?“ Ich konnte mich in dem Moment nicht mehr daran erinnern, an einem Gewinnspiel teilgenommen zu haben, bei dem ich gewonnen habe und nun eine Gewinnmitteilung erhalten sollte.

Ja gut, ich will nicht lange drum herum reden: Es war wieder mal eine Mahnung. Text lautete (aus dem Gedächtnisprotokoll) in etwa so:

„Sehr geehrter Herr Wegmann,
wir als zuverlässiger und kundenorientiertes Dienstleistungsunternehmen *blablabla* …. Sie haben die letzte Abschlagszahlung nicht geleistet *blubb* … Sollten sie der Zahlung nicht bis zum x-ten nachgekommen sein, sehen wir uns gezwungen, Ihnen den Strom abzudrehen *gähn* …“

Für die doch recht laxe Wiedergabe möchte ich mich an dieser Stelle entschuldigen, doch langsam wird es echt langweilig.
Gut, ich gebe zu: Ich habe die Zahlung nicht geleistet, hatte dafür jedoch meine Gründe. Diese der E.ON Bayern GmbH mitzuteilen konnte ich nicht unterlassen und so erhielt die Service-Hotline von mir folgende E-Mail:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
am 01.06.2010 habe ich als Neukunde erstmals Post von Ihnen erhalten – es war gleich eine Mahnung über einen Gesamtbetrag von 366,- Euro. Diesem Schreiben ist nicht etwa ein Begrüßungsschreiben oder zumindest die Zusendung der Vertragskonditionen vorangegangen; es kam gleich eine Mahnung. Diese habe ich, um weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden, zeitnah beglichen.
Am 14.06. bekam ich erneut ein Schreiben von Ihnen, erstaunlicherweise erneut eine Mahnung, diesmal über einen Betrag von 371,- Euro. Dies kam mir recht komisch vor, war doch meine Überweisung laut Kontoauszug längst erledigt.
Da ich erst seit kurzem in Hallbergmoos wohne und daher noch keinen Festnetzanschluss habe, musste ich über mein Mobiltelefon Ihre 0180-Servicenummer anzurufen, was für mich übrigens ein teures Telefonat war.
Die Servicemitarbeiterin (hätte ich gewusst, dass ich darauf noch einmal zurückkommen muss, hätte ich mir den Namen notiert, sicherlich können Sie das jedoch in Ihrem System nachvollziehen) war bezüglich der hohen Rechnung ratlos und meinte, dass da “wohl einiges schief gelaufen” sein müsse, zumal die Abschlagszahlung meiner Vormieterin [Name zensiert] deutlich unter 100,- Euro lag..
Wir haben uns darauf geeinigt die monatliche Abschlagszahlung von 361,- Euro (!!!) auf 80,- Euro zu reduzieren, meine bereits getätigte Zahlung würde sie verrechnen. Ferner sagte sie mir zu, dass ich (a) eine Bestätigung der reduzierten Abschlagszahlung erhalten würde (dies ist mit Ihrem Schreiben vom 23.06.10 geschehen) und sie mir (b) eine detaillierte Aufstellung über die Verrechnung der Zahlung sowie eine Information über die Vertragskonditionen zukommen lassen würde. Meinerseits habe ich zugesagt, nach Erhalt dieser Informationen unverzüglich einen Dauerauftrag einzurichten, so dass Sie zukünftig keinen Anlass mehr haben würden, mir Mahnungen zu schicken.
Diese versprochenen Informationen habe ich bis heute nicht erhalten.
Ich bin durchaus bereit, für erbrachte Leistung Geld zu bezahlen. Dafür erwarte ich jedoch auch, dass ich darüber aufgeklärt werde, wie mein Geld verwendet (bzw. in diesem speziellen Fall: verrechnet) wird: Habe ich – abgesehen von den zu leistenden Abschlagszahlungen – noch Rückstände aus den Vormonaten oder habe ich eventuell sogar ein Guthaben?
Diese Informationen, die mir von Ihrer Kollegin zugesagt wurden, habe ich bis heute nicht erhalten.
Seien Sie versichert, dass ich unverzüglich die Zahlung des Abschlags mit Datum 30.06.10 veranlassen werde, aufgrund der Absprache mit Ihrer Kollegin werde ich die Mahngebühr in Höhe von 5,- Euro jedoch nicht bezahlen.
Darf ich in nächster Zeit noch auf die Zusendung der versprochenen Informationen hoffen?

Mit freundlichen Grüßen aus Hallbergmoos

Roman Wegmann“


Knappe acht Stunden später (man muss zugestehen, dass ich meine E-Mail um 00:27h geschrieben habe, eine Antwort um 8:17h ist daher absolut in Ordnung), habe ich eine Antwort in meinem Postfach:

„Sehr geehrter Herr Wegmann,
selbstverständlich dürfen Sie von einem kundenorientierten Energiedienstleister den besten Service erwarten. Um so mehr bedauern wir, dass genau dies bei Ihnen nicht der Fall war und keine zeitnahe Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt ist. Hierfür bitten wir vielmals um Entschuldigung.

Die angefallenen Mahnkosten haben wir aus Kulanz storniert.
Anbei ein Einblick in Ihr Kundenkonto: [zensiert]
Anbei übersenden wir Ihnen eine Zweitschrift Ihres Stromliefervertrages und den Antrag für E.ON WärmeStrom für Ihre Heizungsanlage.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen hiermit weiterhelfen.

Wenn Sie Fragen haben, erreichen Sie uns per Telefon, Fax und E-Mail.
Freundliche Grüße“

Was soll ich sagen? Geht doch! Mal schauen, wann ich das nächste Mal Post von der E.ON bekomme und was dann da wohl drinsteht…

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